Verg 7/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, Verg 7/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 7/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: Verg 7/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.VERG7.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27.12.2017 (VK 1-137/17) aufgehoben.
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens „Erweiterung Marie-Elisabeth-Lüders-Haus – Abbruch-, Fräs- und HDW-Arbeiten“ wird aufgehoben und das Vergabeverfahren in den Stand vor Ausschluss des Angebots der Antragstellerin zurückversetzt.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragstellerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.