15 U 37/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-19, 15 U 37/17
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 37/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-19
Aktenzeichen: 15 U 37/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0719.15U37.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Teil-Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 14.02.2017 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 81.997,91 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Beklagte zu 1) hat 84 % und die Klägerin 16 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1) darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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