20 U 42/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-06, 20 U 42/17
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 42/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-06
Aktenzeichen: 20 U 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0906.20U42.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Februar 2016 verkündete Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 127.640,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt vorab die durch die Beweisaufnahme entstandenen Kosten. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es nicht abgeändert wird, sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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