Verg 40/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-19, Verg 40/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 40/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-19
Aktenzeichen: Verg 40/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1219.VERG40.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin zu 1. und der Beigeladenen zu 1. bis 3. wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.05.2018 (VK 2 - 30/18) im Umfang des Ausspruchs zu 1., zu 2., zu 4. und zu 5. aufgehoben.
Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die den Antragsgegnerinnen zu 1. und 2. und den Beigeladenen zu 1. und 4. in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu tragen.
Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. Das Verfahren wird an das Sozialgericht München verwiesen.
Die Kostenentscheidung für das gerichtliche Verfahren bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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