15 U 20/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-14, 15 U 20/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 20/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 15 U 20/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0214.15U20.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 16.01.2018, Az. 13 O 84/16, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Hinblick auf die Zahlungsansprüche teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 984,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung haben die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen; die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen.
III.
Dieses Urteil ist jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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