20 W 26/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-14, 20 W 26/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 26/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 20 W 26/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0214.20W26.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10.01.2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Ordnungsmittelantrag der Gläubigerin vom 04.09.2017 wird zurückgewiesen.
Auf ihre entsprechenden Anträge vom 18.09.2017 und 22.09.2017 wird gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 6.000,- € festgesetzt sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,- € ein Tag Ordnungshaft.
II.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Gläubigerin zu 45 % und die Schuldnerin zu 55 % zu tragen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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