24 U 70/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-26, 24 U 70/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 70/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-26
Aktenzeichen: 24 U 70/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0226.24U70.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.09.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 70.254,26 EUR zu zahlen.
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin und die Beklagte zu 1) jeweils zu 50 Prozent zu tragen. Von den außergerichtlichen erstinstanzlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu 1) 50 Prozent sowie 100 Prozent ihrer eigenen Kosten zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten erster Instanz der Beklagten zu 2) hat die Klägerin zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 1) zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten zu 1) wird nachgelassen die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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