Verg 42/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-13, Verg 42/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 42/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: Verg 42/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0313.VERG42.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
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- Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juni 2018, Az. VK 1 – 47/18 wird aufgehoben, soweit darin festgestellt wird, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens „Neubau von 8 Unterkunftsgebäuden, … D., H.-Straße D., H.-Kaserne, Vergabe-Nr. 17-07554“, die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt.
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- Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 11. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
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- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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- Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer ist für die Antragsgegnerin notwendig gewesen.
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- Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 2.687.465,35 festgesetzt.
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