24 U 56/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-30, 24 U 56/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 56/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-30
Aktenzeichen: 24 U 56/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0430.24U56.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 16.01.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 34.401,57 nebst Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten ab 31.10.2015 sowie € 1.474,89 vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger zu 65% und die Beklagte zu 35%, die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 17% und die Beklagte zu 83%.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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