3 Wx 48/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-01, 3 Wx 48/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 48/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-01
Aktenzeichen: 3 Wx 48/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0801.3WX48.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 vom 27. Jan. 2018 wird die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Duisburg vom 23. Jan. 2018 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Gerichtskosten erster Instanz tragen der Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren:
die im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten zuzüglich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2.
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