24 U 28/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-03, 24 U 28/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 28/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-03
Aktenzeichen: 24 U 28/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0903.24U28.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.12.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.035,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 79 % und der Kläger zu 21 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 6.100,00 € abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist.
Berufungsstreitwert: 5.110,00 €
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