1 UF 93/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-31, 1 UF 93/19
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 UF 93/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-31
Aktenzeichen: 1 UF 93/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1031.1UF93.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
- I. Der Antragstellerin wird gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
- II. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 12.04.2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Familiengericht – Düsseldorf zurückverwiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
- III. Der Antragstellerin und den Widerantragsgegnern zu 2. und 3. wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in Düsseldorf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
- IV. Beschwerdewert: 3.838,05 €, davon entfallen 2.391,50 € auf die Beschwerde der Antragstellerin und 1.446,55 € auf die Beschwerde des Antragsgegners.
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