13 U 84/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-12, 13 U 84/19
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 84/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-12
Aktenzeichen: 13 U 84/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1212.13U84.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Februar 2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird über den ausgeurteilten Betrag hinaus verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € freizustellen.
Von den Gerichtskosten beider Rechtszüge werden dem Kläger ¼ und dem Beklagten 3/4 auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte zu 3/4 zu tragen, diejenigen des Beklagten und der Streithelferin trägt der Kläger zu ¼. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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