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23 U 49/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-15, 23 U 49/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 23 U 49/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1215.23U49.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.02.2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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