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23 U 73/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-26, 23 U 73/19
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: 23 U 73/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0126.23U73.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 30.04.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird hinsichtlich der geänderten Berufungsanträge zu 1. als unzulässig verworfen, im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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