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20 U 37/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-07, 20 U 37/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 20 U 37/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1207.20U37.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Februar 2023 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 37 O 6/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus Ziffer I. (Unterlassung) des landgerichtlichen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen bleibt der Beklagten nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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