9 U 85/78•Oberlandesgericht Hamm, 1979-05-29, 9 U 85/78
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 85/78 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1979-05-29
Aktenzeichen: 9 U 85/78
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1979:0529.9U85.78.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. November 1977 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 220,- DM (i.W.: zweihundertzwanzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 2. März 1976 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Kläger zuzüglich zu den ihm bereits durch Beschluß vom 8. August 1977 auferlegten Kosten der teilweisen Klagerücknahme bezüglich der weiteren Kosten 98 %, die Beklagte 2 %. Von den Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger 97 %, die Beklagte 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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