28 U 104/87•Oberlandesgericht Hamm, 1987-12-10, 28 U 104/87
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 104/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-12-10
Aktenzeichen: 28 U 104/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:1210.28U104.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 28. Januar 1987 verkündete Schlußurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die im Anerkenntnis-Teil-Urteil vom 07. Januar 1987 und im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 486,50 DM (vierhundertsechsundachtzig 50/100 Deutsche Mark) nebst 4% Zinsen seit dem 12. November 1986 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/11 und die Beklagte 10/11.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 4/7 und die Beklagte 3/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beträgt für den Kläger 540,60 DM und für die Beklagte 486,50 DM.
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