3 Ws 68/89•Oberlandesgericht Hamm, 1989-02-14, 3 Ws 68/89
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 68/89 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-02-14
Aktenzeichen: 3 Ws 68/89
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0214.3WS68.89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit er die Anordnung und Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung bezüglich der Angeschuldigten ... und ... betrifft.
Als 2. Pflichtverteidiger wird dem Angeschuldigten ... anstelle des Rechtsanwalts ... aus ... Rechtsanwalt ... aus ... und der Angeschuldigten ... anstelle der Rechtsanwältin ... aus ... Rechtsanwalt, aus ... beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Angeschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.