20 W 48/90•Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-09, 20 W 48/90
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 48/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-10-09
Aktenzeichen: 20 W 48/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1009.20W48.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird für einen Zahlungsantrag in Höhe von 6.173,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1990 Prozeßkostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwalt Seidenzahl in Bochum beigeordnet.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin nach einem Gegenstandswert von 2.619,- DM; außergerichtliche Kosten, die nach einem Gegenstandswert von 8.792,- DM entstanden sind, werden nicht erstattet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.