20 U 78/90•Oberlandesgericht Hamm, 1990-11-02, 20 U 78/90
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 78/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-11-02
Aktenzeichen: 20 U 78/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1102.20U78.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Januar 1990 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.598,79 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Oktober 1989 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger gegenüber der ... bezüglich der weiteren Schadensersatzforderung in Höhe von 26.651,00 DM gemäß Zwischenabrechnung vom 03. November 1989 und in Höhe von 2.332,90 DM gemäß Abrechnung vom 20. August 1990 freizustellen.
Im übrigen wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch weitergehend wegen des Schadensfalles vom 30. Oktober 1987 Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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