6 U 183/91•Oberlandesgericht Hamm, 1992-01-20, 6 U 183/91
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 183/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-01-20
Aktenzeichen: 6 U 183/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0120.6U183.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. März 1991 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit durch eine unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse, Genossenschaftsbank oder deutschen Großbank erbringen.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 18.002,64 DM. Die Revision wird zugelassen.
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