6 U 294/91•Oberlandesgericht Hamm, 1992-03-19, 6 U 294/91
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 294/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-03-19
Aktenzeichen: 6 U 294/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0319.6U294.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 20. August 1991 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.101,88 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.01.1991 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 16.09.1989 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 3/8, der Beklagte 5/8. Von den Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger 1/7, der Beklagte 6/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,- DM.
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