13 U 79/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-09-18, 13 U 79/95
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 79/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-18
Aktenzeichen: 13 U 79/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0918.13U79.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 6. Januar 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.090,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. September 1994 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall vom 3. Dezember 1993 auf dem Friedhof A zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 4.090,00 DM und die Klägerin um 4.930,00 DM.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.