Oberlandesgericht Hamm, 1995-09-18, 13 U 79/95

13 U 79/95Supreme CourtSep 18, 1995

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 79/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-09-18

Aktenzeichen: 13 U 79/95

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0918.13U79.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 6. Januar 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.090,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. September 1994 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall vom 3. Dezember 1993 auf dem Friedhof A zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 4.090,00 DM und die Klägerin um 4.930,00 DM.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.