18 U 137/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-24, 18 U 137/96
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 137/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-24
Aktenzeichen: 18 U 137/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0224.18U137.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Mai 1996 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 28.383,80 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 09.07.1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz werden zu 8 % der Klägerin und zu 92 % der Beklagten auferlegt; die Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisionssumme.
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