Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-24, 18 U 137/96

18 U 137/96Supreme CourtFeb 24, 1997

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 137/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-24

Aktenzeichen: 18 U 137/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0224.18U137.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Mai 1996 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 28.383,80 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 09.07.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz werden zu 8 % der Klägerin und zu 92 % der Beklagten auferlegt; die Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisionssumme.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.