32 U 137/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 32 U 137/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 U 137/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-09
Aktenzeichen: 32 U 137/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.32U137.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Mai 1998 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn geändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Dezember 1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger 50 % jedweden zukünftigen materiellen Schadens aus dem Unfallereignis vom 16.7.1996 und den zukünftigen immateriellen Schaden unter Berücksichtigung eines Mitver-schuldens von 50 % zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegan-gen sind.
Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten beträgt weniger als 60.000,00 DM.
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