Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-27, 11 WF 224/98

11 WF 224/98Supreme CourtNov 27, 1998

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 224/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-27

Aktenzeichen: 11 WF 224/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1127.11WF224.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts Hamm vom 11.09.1998 teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus M Prozeßkostenhilfe für folgenden Klageantrag bewilligt:

Der Beklagte wird verurteilt, beginnend mit dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monat monatlich im voraus folgende Unterhaltsbeträge zu zahlen:

  1. an die Klägerin als Trennungsunterhalt monatlich 295,00 DM;

  2. für N und N1 monatlich 251,00 DM;

  3. für H und H1 monatlich jeweils 199,00 DM.

Im übrigen bleibt es bei der Zurückweisung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe.

Von der Erhebung von Gerichtskosten ist abzusehen.

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