Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-30, 2 UF 86/98

2 UF 86/98Supreme CourtNov 30, 1998

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 86/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-30

Aktenzeichen: 2 UF 86/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1130.2UF86.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 22. Januar 1998 abgeändert.

Die durch das Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Coesfeld vom 23. März 1995 (5 F 345/94) getroffene Sorgeregelung wird teilweise abge-ändert. Den Kindeseltern wird das Aufenthaltsbestimmungs-recht für ihren Sohn gemeinsam übertragen. Im übrigen ver-bleibt es bei der alleinigen elterlichen Sorge der Kindes-mutter.

Der weitergehende Antrag und die weitergehende Beschwerde des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 DM.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.