Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-07, 4 Ss 1081/98

4 Ss 1081/98Supreme CourtJan 7, 1999

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 1081/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-01-07

Aktenzeichen: 4 Ss 1081/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0107.4SS1081.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Unter Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der diesem zu-grundeliegenden Feststellungen wird der Schuldspruch des ange-fochtenen Urteils dahin abgeändert, daß der Angeklagte (aus-

schließlich) der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schul-dig ist.

Im übrigen wird die Revision verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Steinfurt zurückverwiesen.

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