6 U 181/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-11, 6 U 181/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 181/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-11
Aktenzeichen: 6 U 181/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0111.6U181.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Juli 1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 7.010,84 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger 2/3 aller weiteren materiellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 12.11.1997 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, ferner alle weiteren immateriellen Schäden unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung von 2/3.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 1/3, die Beklagten zu 2/3.
Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: unter 15.000,00 DM.
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