20 U 165/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-19, 20 U 165/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 165/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-19
Aktenzeichen: 20 U 165/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0219.20U165.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Juli 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Schadensereignisses vom 01.01.1997 Haftpflichtver-sicherungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM abzu-wenden, soweit der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.