13 U 45/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-08, 13 U 45/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 45/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-08
Aktenzeichen: 13 U 45/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0908.13U45.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 13. Januar 1999 ver-kündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dort-mund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.006,69 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juni 1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, die der Klägerin aufgrund des Unfalls vom 13. Dezember 1995 in D an der P zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 43 % und die Beklagte 57 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläge-rin 20 % und die Beklagte 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 39.006,69 DM.
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