6 U 43/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-13, 6 U 43/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 43/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-13
Aktenzeichen: 6 U 43/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0913.6U43.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 9. Dezember 1998 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.000,00 DM nebt 4 % Zinsen seit dem 30.07.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 2/3 aller materiellen Schäden aufgrund des Un-falls vom 06.02.1996 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, ferner alle weiteren immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverschulden von 1/3.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 25.000,00 DM.
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