6 W 31/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-23, 6 W 31/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 W 31/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-23
Aktenzeichen: 6 W 31/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0923.6W31.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.
Soweit eine Haftung des Antragsgegners nach einer Quote von 75 % in Betracht kommt, hat das Landgericht das Prozeßkostenhilfe-Gesuch unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.
Im übrigen, d. h. bezüglich einer Anspruchskürzung von 25 % wegen eigenen Mitverschuldens, verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung; insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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