20 W 10/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-24, 20 W 10/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 10/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-24
Aktenzeichen: 20 W 10/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0924.20W10.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin vom 29.4.1999 wird der Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 8.3.1999 abgeändert und der Klägerin für die Klage im ersten Rechtszug Prozeßkostenhilfe gewährt, soweit sie die Zahlung von 39.525,- DM begehrt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidungen über die Beiordnung eines Rechtsanwalts und die Festsetzung von Ratenzahlungen werden dem Gerichts des ersten Rechtszuges übertragen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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