18 U 38/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-15, 18 U 38/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 38/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-15
Aktenzeichen: 18 U 38/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1115.18U38.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.11.1998 verkün-dete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Auf die in 2. Instanz erhobene Widerklage wird festge-stellt, daß die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den vom Landgericht im angefochtenen Urteil ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen an den Beklagten zurückzuzahlen, wenn die Fa. X GmbH, I-Weg, ####3 T gegen die Fa. D Beteiligun-gen GmbH, C-Straße, ####4 I einen rechtskräfti-gen Titel auf Rückzahlung des von ihr gezahlten Kaufprei-ses in Höhe von 50.000-US-Dollar erstritten hat.
Die Kosten der 1. Instanz werden dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten der 2. Instanz haben zu 2/7 die Kläger und zu 5/7 der Beklagte zu tragen; jedoch trägt der Beklagte die Kosten der Beweisaufnahme allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisions-summe.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.