28 U 94/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-16, 28 U 94/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 94/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-16
Aktenzeichen: 28 U 94/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1216.28U94.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurück-weisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 08. April 1999 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Bielefeld teilweise ab-geän-dert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verur-teilt, an den Kläger 9.134,37 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Januar 1999 für den Beklagten zu 1) und seit dem 29. Januar 1999 für die Beklagte zu 2) mit der Maßgabe zu zahlen, daß keiner von ihnen mehr als 8.105,12 DM zu zahlen hat und der Kläger von bei-den zusammen nicht mehr als insge-samt 9.134,37 DM zu erhalten hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers beträgt 19.025,84 DM und die der Beklagten 9.134,37 DM.
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