13 U 141/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-19, 13 U 141/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 141/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-19
Aktenzeichen: 13 U 141/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0119.13U141.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. April 1999 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Beklagten wird unter Zurück-weisung dieses Rechtsmittels im übrigen das genannte Ur-teil teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 6.948,49 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. August 1997 zu zahlen.
Von den Kosten des 1. Rechtzuges trägt der Kläger 78 % und die Beklagte 22 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 9.470,34 DM und die Beklagte um 469,57 DM.
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