13 U 149/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-26, 13 U 149/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 149/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-26
Aktenzeichen: 13 U 149/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0126.13U149.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 24. Juni 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn ab-geändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.651,48 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger 52 % und die Beklagten 48 %.
Die Kosten der Berufung werden zu 43 % dem Kläger und zu 57 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 2.066,00 DM und die Beklagten in Höhe von 2.775,00 DM.
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