31 U 167/97•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-31, 31 U 167/97
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 167/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-31
Aktenzeichen: 31 U 167/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0131.31U167.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. August 1997 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.
Die gegen die Beklagte zu 1) gerichtete Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit sie auf eine Verletzung des mit dem Kläger bzw. seiner Ehefrau L bestehenden Beratungsvertrages gestützt ist.
Die Klageansprüche werden für unbegründet erklärt, soweit sie die Erfüllung angeblicher Rendite-Garantieverträge zum Gegenstand haben; insoweit bleibt die Klage abgewiesen.
Die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, soweit sie auf eine Schutzgesetz-Verletzung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KAGG gestützt ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Die Beschwer sämtlicher Parteien übersteigt 60.000,00 DM.
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