3 U 180/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-08, 3 U 180/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 180/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-08
Aktenzeichen: 3 U 180/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0308.3U180.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Mai 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten Professor Dr. H aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte Professor Dr. H vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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