Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 30 U 192/99

30 U 192/99Supreme CourtMar 29, 2000

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 192/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-29

Aktenzeichen: 30 U 192/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.30U192.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. August 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 160.000,00 DM abwenden, falls nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch Bürgschaft einer aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

Die Beschwer des Beklagten beträgt 127.651,00 DM.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.