22 U 112/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-30, 22 U 112/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 112/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-30
Aktenzeichen: 22 U 112/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0330.22U112.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Februar 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bie-lefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutretenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Genos-senschaftsbank zu leisten.
Die Beschwer des Klägers beträgt 250.000,00 DM.
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