8 U 165/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-04-12, 8 U 165/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 165/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-12
Aktenzeichen: 8 U 165/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0412.8U165.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. August 1999 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in der-sel-ben Höhe leistet.
Dem Kläger wird gestattet, die Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steu-erbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Das Urteil beschwert die Beklagte um mehr als 60.000,00 DM.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.