27 U 125/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-04-18, 27 U 125/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 125/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-18
Aktenzeichen: 27 U 125/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0418.27U125.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des jeweils wei-tergehenden Rechtsmittels - das am 30. Juni 1999 ver-kün-dete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und so neu gefaßt.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.286,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Januar 1998 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 40 % und dem Beklagten zu 60 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 86 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Urteilsbeschwer übersteigt für keine der Parteien 60.000,00 DM.
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