Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-15, 3 U 77/99

3 U 77/99Supreme CourtMay 15, 2000

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 77/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-15

Aktenzeichen: 3 U 77/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0515.3U77.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

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