6 U 116/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-26, 6 U 116/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 116/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-26
Aktenzeichen: 6 U 116/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0626.6U116.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 20. Januar 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.008,54 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07.08.1998 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den Schaden der Klägerin aus der Inanspruchnahme ihrer Vollkaskoversicherung, der B Versicherungs-AG zur Schaden-Nr. #####, zur Hälfte zu ersetzen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagten zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.
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