20 W 2/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-31, 20 W 2/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 2/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-31
Aktenzeichen: 20 W 2/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0731.20W2.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der die Gewährung von Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß des Landgerichts Hagen vom 9.8.1999 abgeändert.
Den Beklagten wird für den ersten Rechtsszug Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gewährt und ihnen insoweit Rechtsanwalt W aus H beigeordnet.
Die Entscheidung über eine etwaige Anordnung von Ratenzahlung wird dem erstinstanzlichen Gericht übertragen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
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