13 U 73/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-23, 13 U 73/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 73/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-23
Aktenzeichen: 13 U 73/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0823.13U73.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung beider Rechtsmit¬tel im übrigen – das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 17.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. November 1998 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuld¬ner an die Klägerin 9.985,48 DM nebst 4 % Zinsen von 7.787,38 DM seit dem 27. November 1998 und von weiteren 2.198,10 DM seit dem 11. Juli 2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuld¬ner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 31. März 1996 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegan¬gen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des 1. Rechtszuges tragen die Klägerin 38 % und die Beklagten 62 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 33 % und die Beklagten 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 12.973,15 DM und die Beklagten um 26.985,48 DM.
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