27 U 84/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-14, 27 U 84/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 84/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-14
Aktenzeichen: 27 U 84/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0914.27U84.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. März 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
Bielefeld - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels - abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.149,64 DM nebst 10,75 % Zinsen für die Zeit vom 12. August 1999 bis zum 15. Februar 2000, 11 % Zinsen für die anschließende Zeit bis zum 3. April 2000, 11,25 % Zinsen für die an-schließende Zeit bis zum 22. Mai 2000, 11,5 % Zinsen für die anschließende Zeit bis zum 20. Juni 2000, 12 % Zinsen für die anschließende Zeit bis zum 11. September 2000 und 12,25 % Zinsen seit dem 12. September 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 77 % und der Beklagte 23 %. Von den Kosten der Be-rufungsinstanz tragen der Kläger 27 % und der Beklagte 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien mit mehr als 60.000,- DM.
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